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BDFaktuell 11 / 2011 |
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Beim Landesbetrieb Hessen-Forst wird das Miteinander im Wesentlichen durch zwei Geschäftsanweisungen (GA) geregelt:
Was passiert also, wenn es im Einzelfall trotz der Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit zu unauflösbaren Konflikten, Meinungsverschiedenheiten oder auch persönlichen Aversionen kommt? Aus der aktuellen Mitarbeiterbefragung lässt sich zwar insgesamt eine Steigerung der Zufriedenheit ablesen, aber geringe Zustimmungswerte in einzelnen Bereichen lassen dennoch vermuten, dass es bis zur Realisierung einer von allen anerkannten Unternehmenskultur noch einiges zu tun gibt. Daraus ergibt sich die Gefahr, dass unzufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen keine akzeptable Lösung eines Problems angeboten wird, innerlich kündigen, was letztlich für den Gesamtbetrieb von Nachteil wäre. Der BDF Hessen arbeitet daher über die Personalvertretung
mit unseren
GPR-Vertreter daran, dass das
Beschwerdeverfahren verbessert und institutionalisiert wird. Wichtig wären
hier neutrale Ansprechpartner, welche die Sachverhalte zeitnah prüfen,
Lösungen aufzeigen und deren Umsetzung auch kontrollieren. Jede Beschwerde
sollte als eigener Fall unverzüglich abgearbeitet werden, um gar
nicht erst innerbetriebliche Dauerspannungen und Frustrationen
aufkommen zu lassen. Diskretion und Gesichtswahrung der
Konfliktparteien sollten oberste Priorität haben. |
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| Jens Helberg | |
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| Stefan Rickert | |
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| Wolfgang Lorenz |
Stand: 11. April 2012