Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) vertritt Forstwirte,
Auszubildende und Forstwirtschaftsmeister unabhängig
davon, ob sie in öffentlichen oder privaten Verwaltungen, Betrieben oder in
forstlichen Dienstleistungsunternehmen beschäftigt
sind.
Der BDF ist kompetenter Partner in Tarifverhandlungen
Der BDF ist durch kompetente und sachkundige Mitglieder in
der dbb tarifunion vertreten. Diese ist Tarifvertragspartner mit der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für den öffentlichen Dienst. Bei
Verhandlungen im Privatforstbereich ist der BDF selbständiger
Verhandlungspartner.
Der BDF unterhält einen Streikfonds, wodurch die
Streikfähigkeit seiner Mitglieder gesichert wird.
Die BDF Arbeitnehmervertretung Forstwirte ist Mitglied im BDF
Bundesvorstand. Sie formuliert für den Tarifbereich
der Forstwirte und Forstwirtschaftsmeister eigene Tarifforderungen. Der
Vorsitzende der Arbeitnehmervertretung kann Mitglied
in der Tarifkommission der dbb tarifunion werden.
Der BDF bietet neben Tarifseminaren und Weiterbildung für Personalräte auch
Seminare in vielen anderen Bereichen (z.B. EDV-Kurse,
politische und berufliche Bildung) durch die dbb akademie an.
Der BDF fordert:
1. Erhalt von qualifizierten Forstwirtstellen
Der BDF setzt sich für die Erhaltung eines gut qualifizierten
Forstwirtstamms aus, damit sichergestellt wird, dass
auch zukünftig alle im Wald anfallenden Arbeiten in hoher Qualität und
effizient ausgeführt werden können. Hierzu ist es
notwendig, dass nicht nur die vorhandenen Forstwirtstellen erhalten
werden, sondern dass wieder nachhaltig eingestellt wird, um
den Altersdurchschnitt nicht weiter
steigen zu lassen.
Nur so werden die hohe Qualität der Arbeit und die Weitergabe der Erfahrung
älterer Kollegen
dauerhaft gewährleistet.
Die Beschäftigung in anderen Geschäftsfeldern sowie die Erbringung von
Dienstleistungen für Drittegegen Entgelt (z.B. Hochbauämter,
Liegenschaftsämter) ist anzustreben, um mit dem vorhandenen
Fachwissen das Forstfachpersonal optimal einzusetzen. Durch
die Erschließung neuer Tätigkeitsfelder lassen sich
Forstwirte flexibel und produktiv einsetzen.
Wir sind gegen betriebsbedingte Kündigungen, denn dadurch werden
beschäftigungspolitisch die falschen Signale gesetzt.
Der BDF lehnt den Einsatz nicht ausreichend qualifizierter
und unter Tarif bezahlter Arbeitskräfte im Wald ab.
Arbeitssicherheit und soziale Standards müssen eingehalten werden, auch um
die Auflagen von FSC, PEFC und den ISO Normen zu
erfüllen.
Eine sach- und fachgerechte Geräte- und Sachmittelausstattung
der Forstwirte durch die Arbeitgeber ist für den BDF
ebenso selbstverständlich wie eine angemessene Entschädigung für eigene zur
Verfügung gestellte Geräte.
2. Beteiligung der Forstwirte bei Arbeitsplanung und
Ablauforganisation
Um den Forderungen nach modernen, kostenbewussten
Betriebsstrukturen gerecht zu werden, ist die
Delegation von Aufgaben und Kompetenzen auf die Revierebene bei immer größer
werdenden Betriebseinheiten geboten. Dies bedingt die
Einbeziehung der Forstwirte in die Arbeitsplanung und
Ablauforganisation. Organisationstalent, Kreativität und Motivation der
Forstwirte im Team müssen gefördert werden, ein Modell ist hierfür die
„teilautonome Gruppenarbeit“ mit besonders geeigneten
Teamsprechern.
3. Weiterentwicklung des Berufsbildes „Forstwirt“
Der hohe Ausbildungsstand der Forstwirte ermöglicht den
Einsatz in neuen Tätigkeitsfelder wie zum Beispiel in den Bereichen Natur-
und Landschaftspflege, Waldpädagogik und Umweltbildung sowie Einsatzleitung.
Um die Chancen für Mitarbeiter und Betriebe optimal
auszunutzen sind neue Konzepte erforderlich. Deshalb fordert der BDF die
Öffnung von Qualifizierungsmöglichkeiten mit verbindlicher Zusage einer
späteren fachlich adäquaten Tätigkeit und anschließender Eingruppierung.
4. Aus- und Fortbildung
Die Ausbildung der Forstwirte muss ständig angepasst werden,
um der modernen Forstwirtschaft sowie nationalen und internationalen
Anforderungen gerecht zu werden. Laufende Fort- und Weiterbildungen sind
erforderlich.
Der BDF fordert eine Ausweitung der Forstwirtausbildung in
allen Waldbesitzarten. Den öffentlichen Arbeitgebern kommt dabei eine
besondere Verantwortung mit Vorbildcharakter zu. Auch die Bereitstellung von
Ausbildungskapazitäten in forstlichen Dienstleistungsunternehmen soll
gefördert werden.
Um Berufsanfängern den Einstieg in das Berufsleben zu
erleichtern, fordert der BDF, Prüfungsabsolventen zumindest vorübergehende
Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten. Entsprechende Einstellungskorridore
für Forstwirte sind analog anderer Beschäftigten-Gruppen in
den Ländern einzurichten.
5. Funktion des Forstwirtschaftsmeisters
Forstwirtschaftsmeister (FWM) müssen entsprechend ihrer
Qualifikation eingesetzt werden. FWM sind für weite Teile der
Betriebsabläufe, für die Ausbildung, Arbeitssicherheit, Fort- und
Weiterbildung im Revier zuständig. Weitere Aufgaben in der Umweltbildung,
Einsatzleitung sowie Sonderaufgaben bilden neue Einsatzmöglichkeiten.
Insbesondere durch die umfassende Ausbildung und Erfahrung kann der FWM den
Revierleiter in vielen Bereichen unterstützen. Weitergehende
Qualifizierungsmaßnahmen und Aufstiegsmöglichkeiten werden vom BDF daher
gefordert.
Für besonders erfahrene und befähigte FWM sind durch entsprechende
Qualifizierungsmaßnahmen Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen.