In allen Bundesländern stehen die Landesforstverwaltungen im Blickpunkt
von Privatisierungsüberlegungen. Dabei wird vordergründig nur über „Schwarze
Zahlen“ und scheinbar bessere Organisationsformen öffentlicher Forstbetriebe
diskutiert. Eine echte Zieldiskussion mit
eindeutigen Vorgaben für eine naturnahe und multifunktionale Waldwirtschaft
erfolgt nicht.
Der Bund Deutscher Forstleute erinnert deshalb alle öffentlichen
Waldbesitzer an ihre Gesamtverantwortung für das Ökosystem Wald. Die
öffentlichen Forstverwaltungen sind per Gesetz dem Gemeinwohl besonders
verpflichtet. Eine Privatisierung der staatlichen und kommunalen
Forstbetriebe, die rein erwerbswirtschaftlichen Zielen den Vorrang gibt,
lehnt der BDF entschieden ab.
Wer öffentliche Forstbetriebe nur auf ihre Bedeutung als Lieferanten von
Deckungsbeiträgen für die Haushalte reduziert und sinnvolle Investitionen
z.B. für Naturschutz oder Erholung im Wald nur als Belastung empfindet,
verkennt die Zeichen der Zeit.